Zertifikate

Was bedeutet EXC 3?

Die Klasse EXC 3 gilt für vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700. (z. B. Kranbahnen, Straßenbrücken, fliegende Bauten)

Die europäische Bauproduktenrichtlinie verpflichtet Unternehmen seit dem 01. Juli 2014, in Verbindung mit der seit Ende 2010 harmonisierten Norm EN 1090-1,
tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium in den Mitgliedstaaten der EU ausschließlich mit einer CE-Kennzeichnung auf den Markt zu bringen.
Die Klasse EXC 1 umfasst vorwiegend ruhend beanspruchte Tragwerke aus Stahl bis S275. (z. B.: Geländer bis Anpralllast 0,5 kN/m, Treppen und Balkone für Einfamilienhäuser, Vordächer für nicht öffentliche Gebäud)
Die Klasse EXC 2 regelt vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, die nicht den Ausführungsklassen EXC 1, EXC 3 und EXC 4 zuzuordnen sind. (z. B.: Vordächer, Geländer und Treppen für öffentliche Gebäude, Tragkonstruktionen für Gewerbebauten)
Die Klasse EXC 3 gilt für vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Trag­werke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700. (z. B. Kranbahnen, Straßenbrücken, fliegende Bauten)
Die Klasse EXC 4 gilt für alle Tragwerke der Klasse EXC 3 mit extremen Versagensfolgen für Menschen und Umwelt bei erforderlichem Ermüdungsfestigkeitsnachweis.

Ausführungsklasse EXC 3
In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, für die mindestens
einer der folgenden Punkte zutrifft:
1. GroßflächigeDachkonstruktionenvonVersammlungsstätten/Stadien
2. Gebäude mit mehr als 15 Geschossen
3. vorwiegend ruhend beanspruchte Wehrverschlüsse bei extremen Abflussvolumen
4. folgende nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Tragwerke oder deren Bauteile:

  • Geh- und Radwegbrücken – Straßenbrücken
  • Eisenbahnbrücken
  • Fliegende Bauten
  • Türme und Maste wie z.B. Antennentragwerke – Kranbahnen
  • zylindrische Türme wie z.B. Stahlschornsteine